Haushaltsgemeinschaft: Was ist das und welche Konsequenzen hat sie?

Haushaltsgemeinschaft Definition

Eine Haushaltsgemeinschaft entscheidet oft darüber, ob Sie Leistungen erhalten oder ob das Jobcenter Einkommen anderer Personen berücksichtigt. Besonders heikel wird es, wenn Sie mit Verwandten zusammen wohnen und Haushaltsgemeinschaft leben, obwohl Sie wirtschaftlich getrennt sind.

Einleitung

Im Alltag ist vieles unkompliziert. Man teilt sich Räume, Geräte, manchmal auch Einkäufe. Im Sozialrecht reicht diese Alltagssicht nicht. Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft ist ein Prüfpunkt mit Folgen. Er betrifft vor allem Menschen, die Bürgergeld beziehen oder einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Dabei geht es nicht nur um das Zusammenwohnen, sondern um die Frage, ob Sie als Wirtschaftsgemeinschaft auftreten.

Für die Leistungsberechnung ist außerdem wichtig, ob Sie erwerbsfähig sind und ob Ihr Anspruch im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt. Das ist der Bereich der Leistungen nach dem SGB II, also Bürgergeld. Wenn Erwerbsfähigkeit fehlt, kann stattdessen das Sozialhilferecht greifen. Dann geht es um Leistungen nach dem SGB XII, etwa Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Viele Probleme entstehen, weil Betroffene eine Wohnform als Wohngemeinschaft verstehen, das Jobcenter aber eine Haushaltsgemeinschaft vermutet. Häufig reicht schon ein unpräziser Antrag. Typische Formulierungen wie „wir teilen alles“ klingen freundlich, wirken aber sozialrechtlich riskant. Deshalb zählt, wie Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darstellen und wie Sie die Trennung der Haushaltsführung belegen.

Haushaltsgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft, Wohngemeinschaft: die Abgrenzung mit Konsequenzen

Im Bürgergeld sind drei Begriffe zentral. Die Unterschiede entscheiden über Anrechnung, Mitwirkung und Nachweise.

Bedarfsgemeinschaft

Die Bedarfsgemeinschaft ist der wichtigste Verbund im SGB II. Hier werden Einkommen und Vermögen bestimmter Personen gemeinsam betrachtet. Dazu zählen in vielen Fällen Partnerinnen und Partner sowie Kinder. Wichtig ist die Altersgrenze Kinder unter 25 Jahren. Wenn ein unverheiratetes Kind 25 Jahre alt noch nicht ist und im Haushalt der Eltern lebt, kann es zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht selbst deckt. Dann gilt häufig, dass es zur Bedarfsgemeinschaft gehört, auch wenn es sich subjektiv als eigenständig empfindet.

In der Bedarfsgemeinschaft ist außerdem relevant, wer als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gezählt wird. Das ist wichtig für Regelbedarf, Unterkunft und Freibeträge. Wenn mehrere Bedarfsgemeinschaften bestehen, etwa in einem Mehrgenerationenhaus, muss sauber getrennt werden. Sonst wird zu schnell vermischt, wer für wen steht.

Wohngemeinschaft

Eine Wohngemeinschaft ist primär eine Wohnform. Jede Person führt ihren eigenen Haushalt. Es gibt keine Pflicht, füreinander einzustehen. Eine WG ist deshalb oft die passende Beschreibung, wenn mehrere Erwachsene zusammen wohnen, aber getrennt wirtschaften. Genau dort liegt die praktische Schnittstelle. Eine WG kann trotzdem so wirken, als ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, wenn Zahlungen und Alltag nicht klar getrennt sind.

Haushaltsgemeinschaft

Die Haushaltsgemeinschaft spielt im Bürgergeld vor allem dann eine Rolle, wenn Sie mit verwandten oder verschwägerten Personen zusammen leben. Zentral ist die Vermutung, dass Unterstützung möglich ist. In vielen Bescheiden taucht dann der Hinweis auf § 9 Abs. auf, also auf die gesetzliche Vermutung nach § 9 Absatz 5 SGB II. In der Praxis wird daraus oft ein Rechenansatz, der zu Kürzungen führt.

Entscheidend ist, dass nicht jedes Zusammenwohnen automatisch eine Haushaltsgemeinschaft ist. Trotzdem lesen viele Betroffene im Bescheid Sätze wie „dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt“ oder „Haushaltsgemeinschaft liegt“ und fühlen sich festgelegt. Genau hier lohnt die genaue Prüfung.

Rechtsrahmen: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bürgergeld und Sozialhilfe

Das Bürgergeld gehört zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es ist im SGB II geregelt. Umgangssprachlich fällt dabei manchmal noch der alte Begriff SGB II oder „Arbeitslosengeld II“. Heute ist das System Bürgergeld, aber der Prüfmechanismus bleibt ähnlich.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, greift unter Umständen das SGB XII. Dort finden sich Leistungen der Sozialhilfe. Dazu gehört die Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können und keinen Anspruch auf SGB II haben. Auch die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung fällt in dieses System.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Grundsicherungsleistung. Die Prüfung einer Haushaltsgemeinschaft ist deshalb vor allem im Bürgergeld und in der Sozialhilfe relevant.

Wann das Jobcenter eine Haushaltsgemeinschaft annimmt

In der Praxis prüft das Jobcenter eine Kombination aus Beziehung und Haushaltsführung. Bei Verwandtschaft oder Schwägerschaft ist der Einstieg schnell gesetzt. Dann folgt die Frage, ob gemeinsames Wirtschaften vorliegt.

Woran das Jobcenter gemeinsames Wirtschaften festmacht

Es gibt typische Indizien. Sie sind nicht automatisch beweisend, prägen aber die Entscheidung. Eine gemeinsame Küche oder ein gemeinsames Bad sind häufige Auslöser für Nachfragen. Besonders oft geht es um gemeinsame Nutzung von Bad und um alltägliche Dinge wie Reinigungs- und Sanitärartikeln. Solche Details wirken banal, stehen aber oft in Aktenvermerken.

Kritisch wird es, wenn Zahlungen verschwimmen. Wenn eine Person regelmäßig für alle einkauft, wenn Miete nur von einem Konto geht oder wenn kein klarer Kostenschlüssel existiert, wirkt das wie gemeinsames Wirtschaften. Dann heißt es im Prüfvermerk schnell, die Haushaltsgemeinschaft sei gegeben und die Person werde voraussichtlich unterstützt.

Was es bedeutet, wenn „Haushaltsgemeinschaft angegeben“ wurde

Viele Probleme entstehen im Antrag. Wer im Formular ankreuzt, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht, setzt ein starkes Signal. Später ist es schwerer zu erklären, warum die Haushaltsführung doch getrennt ist. Deshalb ist die Formulierung „Haushaltsgemeinschaft angegeben“ im Verlauf häufig ein Knackpunkt.

Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und merken, dass Angaben missverständlich sind, können Sie das schriftlich klarstellen. Entscheidend ist, dass die Erklärung mit Fakten übereinstimmt. Das Jobcenter prüft, ob die Voraussetzungen für die Vermutung tatsächlich vorliegen.

Haushaltsgemeinschaft bei Bürgergeld: die konkrete Konsequenz

Viele Betroffene suchen nach einer klaren Antwort auf die Frage, was die Haushaltsgemeinschaft praktisch bedeutet. Der Kern ist die Vermutung von Unterstützung.

Was „Anrechnung des Einkommens“ in der Haushaltsgemeinschaft heißt

Bei einer Haushaltsgemeinschaft wird nicht pauschal das gesamte Einkommen der Angehörigen angerechnet. Trotzdem kommt es zu einer Anrechnung des Einkommens, wenn das Jobcenter eine Unterstützung erwarten darf. Dann heißt es oft, dass das Einkommen der verwandten Person eine Rolle spielt und dass Ihr Einkommen den Leistungsanspruch mindern könne.

In der Praxis wird gefragt, ob und in welcher Höhe Unterstützung möglich ist. Das kann sich wie eine Unterhaltsprüfung anfühlen. Viele erleben es so, als würden Eltern angerechnet, obwohl die Eltern eigentlich nicht zahlen. Genau deshalb ist die Widerlegung so wichtig, wenn keine Unterstützung fließt.

Was gilt für Vermögen der Verwandten

Auch Vermögen der Verwandten wird nicht wie in einer Bedarfsgemeinschaft direkt in Ihr Leistungsvermögen gezogen. Dennoch kann das Jobcenter bei der Erwartbarkeit von Hilfe auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schauen. Das führt zu Rückfragen und zu der Forderung, Auskünfte zu geben. Gerade hier braucht es klare Grenzen.

Wenn Sie erklären wollen, dass keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, hilft oft die Aussage, dass Sie komplett getrennte Haushalte führen. Diese Aussage ist aber nur so stark wie die Belege dazu.

Kosten der Unterkunft: Wohnkosten, Miete und Aufteilung

Ein großes Streitfeld sind Wohnkosten. Das Jobcenter prüft die Angemessenheit und die Verteilung. Wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben, wird häufig der Kopfteilansatz verwendet. Dann werden Kosten anteilig verteilt, selbst wenn ein Mietvertrag anders gestaltet ist.

Wichtig ist, dass Sie plausibel erklären können, wie die Miete bezahlt wird. Wenn nur eine Person überweist, sollte es eine klare interne Erstattung geben. Sonst wirkt es, als ob diese Person die andere unterstützt. Das ist ein typischer Einstieg in die Vermutung nach § 9 Absatz 5 SGB II.

Wenn Sie in einem Haushalt zusammen leben, aber getrennt wirtschaften, sollten Sie die Kostenaufteilung schriftlich festhalten. Das kann ein Untermietvertrag sein oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Nachweise und Mitwirkung: Was das Jobcenter verlangen darf

Viele Betroffene fragen sich, ob das Jobcenter wirklich Unterlagen von Angehörigen verlangen darf. Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihre Hilfebedürftigkeit darlegen müssen. Bei Haushaltsgemeinschaft kann das Jobcenter Angaben zu Einkommen verlangen, weil daraus die Erwartbarkeit von Unterstützung abgeleitet werden soll.

Gleichzeitig gibt es Grenzen. Nicht jede Vermutung ersetzt eine Sachverhaltsaufklärung. In der Praxis ist es daher wichtig, dass Sie strukturiert reagieren. Sie sollten nicht pauschal alles abwehren, aber auch nicht unnötig private Daten offenlegen.

Muss das Jobcenter beweisen, dass Unterstützung fließt?

Der praktische Ansatz ist differenziert. Das Jobcenter stützt sich auf eine gesetzliche Vermutung. Sie können diese Vermutung aber entkräften. Dann muss das Jobcenter Ihre Einwände prüfen und darf nicht bei pauschalen Annahmen bleiben.

So belegen Sie getrennte Haushaltsführung in der Praxis

Wenn Sie verhindern möchten, dass Leistungen gekürzt werden, braucht es Klarheit. Gerade bei Verwandtenkonstellationen ist es hilfreich, die Trennung sichtbar zu machen. Das gilt besonders, wenn Sie erklären möchten, dass Sie keine Haushaltsgemeinschaft bilden.

Bevor eine Liste sinnvoll ist, braucht es den Zusammenhang. Das Jobcenter entscheidet nicht nach Sympathie, sondern nach Aktenlage. Jede Unklarheit im Antrag kann zu Nachforderungen führen. Eine gute Dokumentation reduziert Rückfragen, beschleunigt Entscheidungen und senkt das Risiko einer Kürzung. Sie sollten dabei nicht nur auf einen Punkt setzen, sondern mehrere Belege kombinieren. So entsteht ein Gesamtbild, das auch in einer Widerspruchsprüfung standhält.

Typische Nachweise in der Praxis

  • Schriftliche Regelung zur Nutzung des Zimmers oder zur Kostenbeteiligung
  • Nachweis, dass Sie Ihren Anteil an Miete und Nebenkosten selbst tragen
  • Eigene Einkäufe und getrennte Vorräte, wenn möglich sichtbar getrennt
  • Keine gemeinsame Haushaltskasse und keine regelmäßigen Geldtransfers
  • Eigene Verträge, etwa Mobilfunk, Versicherungen, Abos
  • Klare Aufteilung bei Strom und Internet, sofern abrechenbar
  • Kurze Erklärung der anderen Person, dass kein Unterhalt gezahlt wird

Zum Abschluss zählt die Einordnung. Kein Haushalt ist klinisch getrennt. Gelegentliche Hilfe ist normal. Entscheidend ist, ob daraus ein dauerhafter Versorgungszusammenhang wird. Wenn Sie die Trennung konsequent leben und dokumentieren, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass das Jobcenter eine Haushaltsgemeinschaft annimmt.

Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft: typische Konstellationen

Viele Suchanfragen drehen sich um Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft. Das liegt daran, dass beide Begriffe im selben Haushalt auftauchen können, aber unterschiedliche Wirkungen haben.

Wenn die Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern liegt

Ein klassischer Fall ist das erwachsene Kind. Bei Kindern unter 25 Jahren wird oft geprüft, ob das Kind Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Wenn Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wird Einkommen innerhalb des Verbunds direkt berücksichtigt. Dann ist nicht die Haushaltsgemeinschaft der entscheidende Hebel, sondern die Bedarfsgemeinschaft selbst.

Wenn die Bedarfsgemeinschaft nicht vorliegt, aber Haushaltsgemeinschaft geprüft wird

Bei Personen über 25 geht es häufiger um Haushaltsgemeinschaft, wenn sie zu Eltern oder Verwandten zurückziehen. Viele stellen dann die Frage, ob sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben, obwohl sie nicht allein wohnen. Die Antwort hängt davon ab, ob Hilfebedürftigkeit besteht und ob Unterstützung erwartet werden kann.

Wichtig ist auch, dass Sie nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bilden, nur weil Sie zusammen wohnen. Das gilt besonders bei Geschwistern oder anderen Verwandten. Hier kann eine Haushaltsgemeinschaft geprüft werden, aber eine Bedarfsgemeinschaft entsteht nicht automatisch. Trotzdem kann es mehrere Verbünde geben, sodass Bedarfsgemeinschaften im selben Haus bestehen.

Sonderthema: Erwerbsfähigkeit, SGB XII und Hilfe zum Lebensunterhalt

Für die richtige Leistung ist erwerbsfähig ein Schlüsselwort. Bürgergeld gibt es für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen im SGB II. Fehlt Erwerbsfähigkeit, kann die Zuständigkeit wechseln. Dann wird im Sozialhilferecht geprüft, ob Leistungen nach dem SGB XII greifen.

In diesem Kontext sind zwei Begriffe wichtig. Erstens die Hilfe zum Lebensunterhalt. Zweitens die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Beide sind Teil des Sozialhilfesystems. Haushaltsgemeinschaft kann dort ebenfalls eine Rolle spielen, aber die Logik ist nicht identisch mit der SGB II Vermutung.

Steuerrechtlicher Exkurs: § 24b Abs. und 2 EStG

Der Begriff Haushaltsgemeinschaft ist auch im Steuerrecht relevant. Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Abs. wird geprüft, ob eine andere volljährige Person mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Das kann den Anspruch ausschließen.

In Diskussionen tauchen dabei manchmal verkürzte Verweise auf wie 2 EStG. Gemeint ist in der Regel das Einkommensteuergesetz, das eigene Definitionen und Prüfmechanismen hat. Wichtig ist, dass Sozialrecht und Steuerrecht verschiedene Systeme sind. Trotzdem kann derselbe Lebenssachverhalt in beiden Systemen geprüft werden. Wer Leistungen bezieht und zugleich steuerliche Fragen klärt, sollte die Begriffe nicht vermischen.

Kernfakten im Überblick

BereichWas geprüft wirdTypische FolgeWas Sie aktiv steuern können
Bürgergeld, SGB IIOb Haushaltsgemeinschaft bei Bürgergeld vorliegt und ob Unterstützung erwartbar istKürzung durch erwartete Hilfe, Streit um Einkommen bei der BerechnungTrennung der Haushaltsführung, klare Zahlungswege
Bedarfsgemeinschaft, SGB IIWer zur Bedarfsgemeinschaft gehört und ob eine Bedarfsgemeinschaft entstehtDirekte Anrechnung innerhalb des VerbundsStatus und Rollen im Haushalt sauber darstellen
Sozialhilfe, SGB XIIEinordnung im Sozialhilferecht, etwa Hilfe zum LebensunterhaltAndere Anspruchsvoraussetzungen, andere PrüflogikErwerbsfähigkeit klären, Zuständigkeit korrekt wählen

Häufige Fragen zur Haushaltsgemeinschaft

Was bedeutet „dass eine Haushaltsgemeinschaft“ im Bescheid steht?

Wenn im Bescheid steht, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht, meint das meist, dass das Jobcenter die gesetzliche Vermutung anwenden will. Prüfen Sie zuerst, ob Verwandtschaft oder Schwägerschaft vorliegt. Prüfen Sie dann, ob Sie wirklich gemeinsam wirtschaften. Wenn nicht, sollten Sie strukturiert widersprechen und Belege liefern.

Was heißt „gemäß § 9“ in der Praxis?

Die Formulierung gemäß § 9 bezieht sich im Bürgergeld häufig auf die Hilfebedürftigkeit und auf die Vermutung nach § 9 Absatz 5. Im Schriftverkehr steht oft verkürzt § 9 Abs. Entscheidend ist, dass die Vermutung widerlegbar ist, wenn keine Unterstützung fließt.

Wann gilt: „dass Sie keine Haushaltsgemeinschaft“ bilden?

Das gilt dann, wenn Sie zwar zusammen wohnen, aber getrennt wirtschaften. Entscheidend sind Zahlungswege, Einkauf, Vorräte und die Alltagsorganisation. Ein Satz im Anschreiben reicht nicht. Das Jobcenter erwartet nachvollziehbare Fakten.

Werden Eltern automatisch angerechnet, wenn man Bürgergeld bezieht?

Nein, nicht automatisch. Trotzdem kommt es häufig zu der Wahrnehmung, dass Eltern angerechnet werden. Das passiert, wenn das Jobcenter eine Haushaltsgemeinschaft annimmt und eine Unterstützung erwartet. Wenn Sie klar belegen, dass keine Unterstützung fließt, lässt sich die Vermutung häufig entkräften.

Was ist, wenn ich Bürgergeld beziehe und nur vorübergehend bei Verwandten wohne?

Auch dann kann die Haushaltsgemeinschaft geprüft werden. Entscheidend ist die tatsächliche Haushaltsführung. Wenn Sie nur ein Zimmer nutzen und Ihren Anteil zahlen, wirkt das eher wie getrennte Haushalte. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest.

Kann das Jobcenter verlangen, dass Angehörige ihre Einkommensverhältnisse offenlegen?

Das Jobcenter kann Informationen verlangen, wenn es diese für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit braucht. Bei Haushaltsgemeinschaft wird oft argumentiert, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse relevant sind. Praktisch sollten Sie prüfen, welche Daten wirklich erforderlich sind und welche Sie belegen können, ohne unnötig private Details preiszugeben.

Was gilt, wenn mehrere Bedarfsgemeinschaften bestehen?

Dann muss sauber getrennt werden. Mehrere Bedarfsgemeinschaften bestehen etwa in einem Haus, wenn erwachsene Kinder eigene Haushalte führen oder wenn getrennte Paare unter einem Dach wohnen. In solchen Fällen sind getrennte Mietanteile, getrennte Versorgung und getrennte Konten besonders wichtig.

Fazit

Die Haushaltsgemeinschaft ist im Bürgergeld ein Prüfpunkt mit großer Wirkung. Sie betrifft vor allem Menschen, die mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen wohnen. Entscheidend ist nicht, dass Sie eine Wohnung teilen, sondern ob Sie als Wirtschaftsgemeinschaft auftreten. Wer Bürgergeld bezieht oder einen Antrag auf Bürgergeld stellt, sollte die Begriffe Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft trennen und die Haushaltsführung sauber dokumentieren.

Wenn Sie vermeiden wollen, dass erwartete Hilfe angerechnet wird, brauchen Sie klare Zahlungswege und nachvollziehbare Absprachen. Das gilt besonders bei Wohnkosten. Wer zeigt, wie die Miete aufgeteilt wird und wie der Alltag getrennt organisiert ist, senkt das Risiko von Kürzungen deutlich. So bleibt der Anspruch auf Bürgergeld kalkulierbar, auch wenn man nicht allein lebt.

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