Mehr als 65.000 Menschen sterben jedes Jahr alleine in Deutschland an plötzlichem Herztod, viele davon außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Prinzipiell kann es leider jeden und überall treffen, sei es auf dem Sportplatz, in der Straßenbahn oder am Arbeitsplatz. In vielen Fällen könnte der rechtzeitige Einsatz eines Defibrillators Leben retten, die Bereitstellung eines solchen Geräts in Unternehmen ist daher eine wichtige Präventionsmaßnahme, die wesentlich zum Schutz von Mitarbeitern und Besuchern beitragen kann. Was sollten Unternehmen in diesem Zusammenhang beachten?
Was ist ein Defibrillator?
Ein Defibrillator, auch Schockgeber oder Defi genannt, ist ein medizinisches Gerät, das kontrollierte Stromstöße abgeben kann, um lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern zu stoppen. Der Begriff „Defibrillation“ kann sinngemäß mit „Entflimmerung“ übersetzt werden. Bei diesem Vorgang wird elektrischer Strom mittels Elektroden an den Herzmuskel abgegeben, um die unregelmäßigen elektrischen Impulse des Herzens zu unterbrechen und wieder einen normalen, natürlichen Herzrhythmus herzustellen. Defibrillation ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten synchronisierten Kardioversion, die im Rahmen geplanter Therapien zum Einsatz kommt und nicht in akuten Notfällen.
Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Arten von Defibrillatoren, darunter auch implantierbare Defibrillatoren. Allgemein versteht man unter dem Begriff allerdings Geräte für die externe Anwendung, die vornehmlich in Krankenhäusern, Rettungsdiensten oder der Notfallmedizin zum Einsatz kommen und von medizinischem Fachpersonal bedient werden müssen. Für den Einsatz in Unternehmen sind manuelle Defibrillatoren daher nicht geeignet.
AEDs: Defibrillatoren für Laien
Eine besondere Variante stellen sogenannte AEDs (Automatisierte Externe Defibrillatoren) dar. Dabei handelt es sich um speziell für Laien entwickelte Geräte, welche in der Lage sind, den Herzrhythmus automatisch zu analysieren und eigenständig entscheiden können, ob eine Schockabgabe notwendig ist. Einen solchen, auch als Laien-Defibrillator bezeichneten AED kann auch von Personen angewendet werden, die keinerlei medizinische Ausbildung haben, da keinerlei Gefahr besteht, etwas falsch zu machen. Sofern keine Notwendigkeit für eine Schockabgabe besteht, wird auch kein Schock abgegeben. Die Anwendung eines AEDs ist denkbar einfach – auf einem AED finden sich erklärende Bilder und Hinweise, manche Geräte verfügen zudem über eine automatische Sprachansage, welche die einzelnen Schritte erläutert:
– Der Oberkörper des Patienten muss für die Defibrillation freigemacht werden, die Defi-Pads mit den Elektroden werden wie auf den Bildern angegeben auf der trockenen Haut angebracht.
– Sobald die Defi-Pads am Körper befestigt sind, führt der AED eine automatische Herzrhythmus-Analyse durch. Der Patient sollte während der Analyse weder berührt, noch bewegt werden.
– Nach der Analyse geben vollautomatische AEDs selbstständig einen Schock ab, halbautomatische AEDs fordern per Sprachansage dazu auf, den entsprechenden Schalter zu drücken und den Schock abzugeben.
Es gibt eine große Auswahl an qualitativ hochwertigen AEDs, Unternehmen können entsprechende Defibrillatoren bei SIMplemedics finden.
Besteht eine rechtliche Verpflichtung für die Bereitstellung von Defibrillatoren in Unternehmen?
Zwar gibt es derzeit noch keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Defibrillatoren in Unternehmen, im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung sind Unternehmen allerdings dazu verpflichtet, geeignete Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe bereitzustellen. Was das genau bedeutet, ist immer Einzelfall-abhängig und bedarf einer individuellen Gefahrenbeurteilung. In größeren Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern sowie in Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeitern (wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen) müssen geeignete Erste-Hilfe-Räume und geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitgestellt werden, wobei ein Defibrillator nicht explizit erwähnt wird. Vielmehr liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, Gefahren und Risiken im Unternehmen zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Angesichts des Kosten-Nutzen-Verhältnisses eines Defibrillators bzw. AEDs, ist eine freiwillige Anschaffung und Bereitstellung allerdings dringlich zu empfehlen.
Was sollte man im Zusammenhang mit AEDs beachten?
Damit ein Defibrillator im Notfall auch schnell eingesetzt werden kann, ist es vor allem wichtig, dass dieser auch schnell auffindbar ist. Der Standort muss gut sichtbar und mit entsprechenden Hinweiszeichen gekennzeichnet sein. Zudem ist eine regelmäßige Wartung des Geräts durch geschultes Fachpersonal nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch unabdingbar, um die Funktionsfähigkeit jederzeit zu gewährleisten. Auch wenn ein AED einfach von Laien eingesetzt werden kann, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter im Umgang mit dem Gerät zu unterweisen, um die Hemmschwelle zu senken. So hilfreich ein AED im Notfall auch ist, einen Rettungsdienst kann er nicht ersetzen. Daher müssen entsprechende Einsatzkräfte parallel zum Einsatz des AED verständigt werden.
Fazit
Auch wenn in vielen Szenarien keine rechtlich bindende Verpflichtung zur Bereitstellung eines Defibrillators besteht, die freiwillige Anschaffung eines AEDs ist eine mehr als sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz, die im Zweifel im Falle unterschiedlicher akuter Herzprobleme Leben retten kann. Arbeitgeber, die AEDs für ihr Unternehmen anschaffen und an geeigneten Standorten bereitstellen, erfüllen damit nicht nur ihre Fürsorgepflicht, sondern können auch das Vertrauen innerhalb der Belegschaft stärken.
Passende Artikel:
Mobbing am Arbeitsplatz: Anzeichen und Lösungen
Dunning Kruger Effekt: Definition, Beispiele, Kritik
Google Atemübung: Wirkung, Techniken, Anleitung
Borderliner Spielchen? Borderline Beziehung erkennen & verstehen
Retreat Urlaub – 3 professionelle Anbieter















